KAPITEL 14
Rechte der Betroffenen
Den Betroffenen bzw. die betroffene Person haben Sie unter anderem im Rahmen der Einführung in die wichtigsten Akteure des Datenschutzes kennengelernt. Um den Schutz der personenbezogenen Daten eines Betroffenen und dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten, hat ein Verantwortlicher praktikable Prozesse und Verfahren zum Umgang mit Betroffenenrechten zu etablieren. Diese Rechte sind im 3. Kapitel der DSGVO enthalten. Es handelt sich vor allem um:
- das Recht auf transparente Informationen (Art. 12 DSGVO),
- das Recht auf Information (Art. 13, 14 DSGVO),
- das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
- das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
- das Recht auf Löschung (»Recht auf Vergessenwerden«, ...
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