KAPITEL 17

Umgang mit Datenschutzverletzungen

Kommt es zu einer Datenschutzverletzung (umgangssprachlich oft auch als Datenpanne bezeichnet), hat ein Unternehmen verschiedene Maßnahmen zu ergreifen: Neben Sachverhaltsaufklärung, Einbeziehung der relevanten Entscheider und Funktionsträger im Unternehmen, der Sicherung von Logfiles und anderen Beweismitteln, der Umsetzung mitigierender, also abschwächender Maßnahmen zur Schadensminderung und der Dokumentation der Datenschutzverletzung bestehen regelmäßig auch Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde sowie Benachrichtigungspflichten gegenüber der betroffenen Person. Diese Pflichten sind bußgeldbewehrt und an recht kurze Fristen gebunden. Es ist daher wichtig und empfehlenswert, sich für einen ...

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