10 Die Inkorporation nicht-staatlicher Akteure in das EU-System

Wurde im vorangegangenen Kapitel der Einbezug mitgliedstaatlicher Institutionen und Akteure in die Funktionsweise des EU-Systems und damit die Herausbildung eines Mehrebenensystems dargestellt, so weitet sich das System zugleich aber auch über die Inkorporation nicht-staatlicher Organisationen und Akteure in seine Entscheidungsprozesse und – bemerkenswerterweise – seine Verfahren der Politikimplementation aus. Im Rahmen der europäischen Entscheidungsfindung kommt es dabei zu fließenden Übergängen von „klassischen“ Formen der Interessenvertretung oder des Lobbyings vonseiten einzelner Unternehmen, kleinerer und größerer Lobbygruppen oder umfassender Interessenverbände, über organisierte ...

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