Prinzipiell kann die Diskrepanz daher rühren, dass entweder die Auswirkungen der Regeln für die Betroffenen nicht abzusehen waren oder aber, und dem gilt es wohl eher nachzugehen, dass sich Partikularinteressen durchsetzen konnten. Das Regelwerk der Kohäsionspolitik ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und zunehmend auch dem Europäischen Parlament. Als Anreizstruktur kann den Mitgliedstaaten plausiblerweise unterstellt werden, dass sie ihren eigenen Nutzen maximieren wollen, etwa, indem sie versuchen, Zahlungen an die EU zu minimieren und Transfers von der EU zu maximieren. Freilich wäre es aus (ordnungs-)ökonomischer Perspektive blauäugig, stattdessen das Wohlverhalten der einzelnen Länder anzumahnen, ...

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