Beispiel

In einer Betriebsvereinbarung wird die private Nutzung der dienstlichen Internet- und E-Mail-Systeme geregelt. Dabei geht es um „die private Nutzung der IT-TK-Infrastruktur des Unternehmens mit dienstlichen Geräten“. Eine Regelung für Beschäftigte, die private Geräte einbringen und sie zu dienstlichen und privaten Zwecken einsetzen, fehlt häufig.782 Die Filter- und Kontrollmaßnahmen dürften nicht umfassen, dass der Arbeitgeber auch auf die privaten Devices (BYOD) zugreift, etwa bei längerer Abwesenheit des Mitarbeiters.783 Ebenso wird häufig eine Regelung für den Fall ausgespart, dass Beschäftigten dienstliche Geräte wie Smart-Phones ...

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