4 Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich
4.1 Öffentlicher und nicht-öffentlicher Bereich
1Ungeachtet dessen, dass die datenschutzrechtliche Entwicklung von einem Trend hin zu einheitlichen Regelungsansätzen geprägt ist,1 wird auch in Zukunft die Differenzierung nach Datenschutz im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich nicht hinfällig sein. Dies gilt auch für die DS-GVO, die zwar im Ausgangspunkt einheitliche Regelungen für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen vorsieht, gleichwohl aber aus den verschiedensten Gründen unterschiedliche datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich mit sich bringt.
4.1.1 Früher: zweigeteilter Regelungsansatz
2Das BDSG ...
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