5 Teilkostenrechnungsverfahren
Wie im Kapitel 4 gezeigt wurde, beruht die Teilkostenrechnung auf der Überlegung, dass den Kostenträgern nur Teile der Gesamtkosten (die tatsächlich verursachungsgerecht zuordenbaren Kosten) zugeordnet werden können. Die verbleibenden Kosten (Fix- und/oder Gemeinkostenblock) müssen letztlich von den Erlösen aller Kostenträger gedeckt werden. Die zentrale Größe aller Teilkostenrechnungsverfahren ist der Deckungsbeitrag:
Die Notwendigkeit von Teilkostenüberlegungen wurde bereits in den 20er Jahren des 20. Jh. erkannt.
Folgende Teilkostenrechnungsverfahren ...
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