3.2.1Darstellung der Stakeholder Map

Stakeholder haben einen Bezug zu den Interessen des Entscheiders und sollten deshalb in das Entscheidungskalkül des Entscheiders miteinfließen. Die Interessen werden hierbei – zumindest im Detail – nicht deckungsgleich sein. So mag ein Vertriebsmanager eine Auslandsexpansion planen, und zwar zunächst über einen kompetent erscheinenden Partner vor Ort. Markterschließung, technische Dienstleistungen und das Margengefüge sind verhandelt worden und erscheinen dem Vertriebsmanager aus Unternehmenssicht attraktiv zu sein. Die Compliance-Abteilung bewertet das Engagement allerdings ganz anders: Das Land ist für korrupte Geschäftspraktiken bekannt und die vorverhandelten Vertriebsprovisionen scheinen aus juristischer ...

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