Außerdem konnte sich der Rat nicht darauf einigen, die Aufsicht vollständig auf die supranationale Ebene zu verlagern. Vielmehr müssen nationale Aufsichtsbehörden europäisches Recht anwenden und miteinander und mit der EZB im Euro-Raum kooperieren. Schäfer (2013) bezeichnet dieses Konstrukt als einen Irrgarten, in dem Kommunikations- und Abstimmungsprobleme lauern.

3.Einheitlicher Abwicklungsmechanismus und Abwicklungsfond

Bisher führten wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Bank zu einem ungeordneten Zusammenbruch, dessen schlimmsten Folgen mit dem Geld des Steuerzahlers abgefedert wurden; ein Insolvenzverfahren war nicht definiert. Hier setzen die Regelungen der Banken-Union an, indem sie ein Verfahren zur geordneten Abwicklung einführen. ...

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