Rechte des Fotografen

Mit beinahe jedem Druck auf den Auslöser schafft der Fotograf ein Werk. Es ist Ausdruck seiner schöpferisch-kreativen Leistung und vergleichbar mit den Werken von Malern, Bildhauern und natürlich Textautoren. Insoweit genießt das Foto, das der Journalist zu seinem Artikel liefert, den gleichen gesetzlichen Schutz wie sein Text, nämlich den Schutz durch das Urheberrecht.

Die Entstehung des urheberrechtlichen Schutzes

Der urheberrechtliche Schutz des Fotografen entsteht in dem Moment, in dem er ein Werk erschafft, also ein Foto macht. Dies ergibt sich aus § 11 Urhebergesetz (UrhG), wonach das Urheberrecht den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes schützt. Voraussetzung ...

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