Rechte der fotografierten Person

Mit beinahe jedem Druck auf den Auslöser erwirbt der Fotograf nicht nur das Urheberrecht an seinem Foto als geschaffenes Werk, sondern er berührt auch die Rechtssphäre anderer Personen. Grundsätzlich spielt es dabei keine Rolle, ob ein Foto während einer Porträtsitzung im Studio oder aber heimlich mit dem Teleobjektiv aus dem sicheren Versteck heraus entstanden ist. Das Recht am eigenen Bild der fotografierten Person ist immer betroffen.

Das Recht am eigenen Bild

Bei der Erstellung und Verbreitung von Personenfotos muss der Fotograf das Recht am eigenen Bild der auf den Fotos abgebildeten Personen beachten. Es stellt eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Seine Rechtsgrundlage findet ...

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