Kapitel 3: Ich will das Foto auch bearbeiten dürfen

Die Verwendung eines Fotos im Internet erfordert es häufig, dass dieses dem konkreten Verwendungszweck angepasst wird, also z.B. die Auflösung verringert, die Farben angepasst oder nur ein Ausschnitt verwendet werden. Bei diesen zum Teil inhaltlichen, zum Teil technischen Änderungen spricht man von Bearbeitungen. Hierfür benötigt der Fotoverwender das sog. Bearbeitungsrecht vom Rechteinhaber.

Aus rechtlicher Sicht wird das Werk des Fotografen vor zwei unterschiedlichen Arten von Bearbeitungen ...

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