Kapitel 4: Was sollte vertraglich geregelt werden?
Der Fotograf kann Dritten an den Verwertungsrechten an seinem Foto sog. Nutzungsrechte einräumen. Ein Nutzungsrecht ist das vom Verwertungsrecht des Urhebers abgeleitete Recht, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen.
Als Nutzungsart wird jede nach der Verkehrsausfassung wirtschaftlich-technische ...
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