Kapitel 7: Fotos von Sachen
Eine Sache ist nach der Gesetzesdefinition jeder körperliche Gegenstand. Darunter fällt alles, was man tatsächlich auch fotografieren kann – Landschaften, Gebäude, Kunstwerke und Tiere, auch wenn Letztere streng genommen keine Sachen sind. In ihrer rechtlichen Bewertung werden sie Sachen aber gleichgestellt.
Wie man Fotos von Sachen verwenden darf, bestimmt sich zum einen nach der abgebildeten Sache und zum anderen an den konkreten Umständen, unter denen die Aufnahme angefertigt wurde.
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