4. Verzeichnen und Erschließen
4.1 Bestandsbildung und Tektonik des Archivs
Von
Evelyn Kroker
In der Abfolge der archivischen Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen
steht die Bildung der Bestände an erster Stelle. Ein Bestand ist die Ge-
samtheit der einem bestimmten Ordnungsplan unterworfenen Archiva-
lien, unabhängig davon, ob diese einheitlicher Herkunft sind oder nicht, ob
es sich um Archivgut oder Sammlungsgut handelt. Ein Bestand, der nur
Archivgut unter Wahrung des Entstehungszusammenhangs umfaßt, wird
auch als Fonds bezeichnet.
1
Maßgeblichr die Bildung und Abgrenzung eines Bestandes oder
Fonds ist in der Regel die Provenienz, also die physische Herkunft der Un-
terlagen aus einer Organisationseinheit, die einen bestimmten Platz inner-
halb einer - wie auch immer gegliederten - Unternehmens- oder Betriebs-
organisation hat oder selbst das Unternehmen oder den Betrieb darstellt.
Die Erhaltung oder Rekonstruktion des Herkunfts- und Wirkungszusam-
menhangs ist zentraler Grundsatzr die Bildung und Abgrenzung der Be-
stände. Das der Bestandsbildung zugrundeliegende Provenienzprinzip be-
sagt, daß alle Akteneinheiten und Dokumente, die bei einer Überlieferung
bildenden Stelle entstanden sind, im Archiv einen Bestand bilden. Solche
Stellen können sowohl Unternehmen wie einzelne Werke, genausogut aber
auch einzelne Abteilungen oder sonstige unternehmensbezogene Funk-
tionseinheiten sein und selbstverständlich natürliche Personen (z.B. Be-
stand des Vorstandsvorsitzenden Dr. X).
2
Gerade bei Archiven von Konzernen, deren Organisationsstruktur häu-
fig großen Wandlungen unterworfen war und ist, kann es außerordentlich
schwierig sein, zu entscheiden, wer im Einzelfall die Stelle ist, nach der die
Bestandsbildung zu erfolgen hat. Es ist sicher zweckmäßig, bei großen Un-
ternehmenskomplexen deren Zentralabteilungen, Hauptabteilungen,
Fachabteilungen oder andere klar strukturierte Verwaltungsabteilungen
der Bestandsbildung zugrundezulegen, wenn diese über einen längeren
1
Meisner, Heinrich Otto/Leesch, Wolfgang: Grundzüge einer deutschen Archivter-
minologie,
in:
Archivmitteilungen 4,1960, S. 134-150, hier S. 136.
2
Enders, Gerhart: Archivverwaltungslehre, 3. Aufl., Berlin (Ost) 1968, S. 98-105;
siehe auch Lexikon Archivwesen der DDR, 3. Aufl., Berlin (Ost) 1979, S. 86.
140 4. Verzeichnen und Erschließen
Zeitraum einigermaßen konstant geblieben sind oder sich gegen andere
Unternehmensteile hinreichend klar abgrenzen lassen. Ständig wechselnde
Besitzverhältnisse und damit verbunden organisatorische Veränderungen
im Zusammenhang mit inneren Umstrukturierungen machen es jedoch ge-
legentlich schwer, das Provenienzprinzip sinnvoll anzuwenden. In diesem
Fall sollten Unternehmensarchive nicht unbedingt alle Organisationsver-
änderungen des Unternehmens in der archivischen Ordnungsstruktur
nachvollziehen. Entscheidungsleitendes Kriterium sollte hier vielmehr der
gewachsene Schriftgutkörper, der übernommene Bestand selbst in seinem
Zusammenhang sein. Beispielsweise sollten die Akten einer Abteilung als
Bestand beisammen bleiben, wenn sie nach einer Umfirmierung dieser
Abteilung fortgeführt wurden.
Artur Zechel, ehemaliger Leiter des Werksarchivs der Ilseder Hütte und
Vorsitzender der VdW hatte in den 60er Jahren mit dem ökotopischen
Prinzip (Ökotopie = Betriebsstätte) einen pragmatischen Ansatz vorge-
schlagen, um den Wandel der Unternehmensorganisation bei der Be-
standsbildung und die Ordnung der archivischen Struktur in den Unter-
nehmensarchiven in den Griff zu bekommen.
3
Das ökotopische Prinzip sieht in der Betriebs- und Verwaltungsstätte
das konstanteste Element im Unternehmensaufbau und in der wirtschaftli-
chen Entwicklung eines Unternehmens. Tatsächlich können ja Aktienbe-
sitz und Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens oder Konzerns einem
ständigen Wandel unterworfen sein. In ihrem Gefolge verändern sich Fir-
mennamen, Rechtsformen und Organisationsstrukturen, wohingegen Be-
triebsstätten demgegenüber relativ konstant und stabil bleiben: Natürlich
gilt diesr die produktionsorientierten Unternehmen im weitesten Sinne
und nichtr Banken, Versicherungen und ähnliche Dienstleistungsunter-
nehmen.
Gedanklich überwunden war mit den Überlegungen des Ilseder Werks-
archivars auf jeden Fall die Dominanz des Pertinenzprinzips, nach dem Ar-
chive der Eisen- und Stahlindustrie - einem Vorschlag von Hedwig Beh-
rens folgend - ihre Akten und Aktengruppen geordnet hatten und bei de-
nen auf eine eigenständige Bestandsbildung nahezu gänzlich verzichtet
worden war.
4
Der nach dem Pertinenzprinzip entworfene Archivplan um-
faßte neun Hauptgruppen, die Zuordnung der Akten erfolgte nach einem
einheitlichen Dezimalsystem. Mit der Sachbetreffszuordnung wurden or-
3
Zechel, Artur: Grundfragen zur Theorie des Werksarchivs, in: Der Archivar 13,
1960, Sp. 435-452; siehe auch Provenienzprinzip und Wandel der Unternehmens-
organisation, in: Archiv und Wirtschaft 4,1990, S. 152-154.
4
Vgl. dazu die grundlegenden Ausführungen bei Stremmel, Ralf: Im Spannungs-
feld zwischen Staat und Wirtschaft. Werksarchivarbeit im Vereinigte-Stahlwerke-
Konzern seit den 1930er Jahren, in: Der Archivar 50,1997, Sp. 311-326.

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