Thomas-Michael Seibert

1.Semiotik im Recht

Abstract: Die Semiotik als Lehre von den Zeichen verlangt für die Beobachtung dessen, was man ‚Recht‘ nennt, ein besonderes Welt- und Textverständnis. Das Recht besteht nicht nur aus Texten, sondern aus Personen, die mit Akten, Verhandlungen und Urkunden umgehen, wobei die darin enthaltenen Texte für unterschiedliche Zeichenbenutzer in institutionellen Handlungen (die auch nicht nur aus artikulierter Sprache bestehen) eine Rolle spielen, in einem Satz: Das Recht besteht aus Zeichenketten und ist ein Zeichen (Abschnitt 1). Die Semiotik erweitert die Zuordnung einer Bedeutung zu einem Ausdruck um ein Drittes, das zum einen als Objekt und zum anderen als Interpretant jede Ordnung in eine ständige Bewegung ...

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