Ralph Christensen

10.Die Wortlautgrenze

Abstract: Am Anfang steht das Wort des Gesetzes. Aber das hilflose Wort wird von den Prozessparteien ergriffen und an ihr Interesse gebunden. So beginnt der Streit der Auslegungen. Damit dieser Streit am Gesetz endet, gibt es die Wortlautgrenze. Gemeint ist nicht die äußere Klanggestalt, sondern der Wortsinn (Larenz 1991, 322; Bydlinski 1991, 445; Schiffauer 1979, 71; Klatt 2004, 36). Nun könnte man sagen, eine Wortsinngrenze gibt es in der Sprache nicht, ihre einzige Grenze liegt in der Verständlichkeit. Aber damit wäre das Problem nicht erledigt. Es bleibt, vor allem im Streit, die Frage nach der Angemessenheit einer Interpretation.

Immer wenn ein Fall auf die Entscheidung zuläuft, muss das Gesetz behaupten, ...

Get Handbuch Sprache im Recht now with the O’Reilly learning platform.

O’Reilly members experience books, live events, courses curated by job role, and more from O’Reilly and nearly 200 top publishers.