Karin Luttermann

24.Multilingualität im europäischen Rechtsdiskurs

Abstract: Die Sprachenvielfalt ist ein charakteristisches Merkmal der Europäischen Union. Die Sprachenverordnung stellt die Amts- und Arbeitssprachen der Mitgliedstaaten jeweils gleich: Nach dem mehrsprachigen Grundprinzip kommunizieren die EU-Organe derzeit intern und mit den Unionsbürgern in 24 EU-Sprachen. Die Praxis dagegen hält mit dem Anwachsen der Sprachen unter Beibehaltung ihrer Gleichrangigkeit nicht mehr Schritt und handelt aus Gründen der Effizienz zunehmend monolingual. Der Europäische Gerichtshof ist der Dreh- und Angelpunkt für die Multilingualität im europäischen Rechtsdiskurs, indem er verbindliche Kriterien für verständliche Kommunikation und einheitliche Rechtssemantik ...

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