Isabel Schübel-Pfister
25.Multilingualität in der supranationalen Judikative und Rechtspraxis
Abstract: Das Sprachenrecht der Europäischen Union basiert auf der Anerkennung der Amtssprachen aller Mitgliedstaaten als gleichberechtigte Vertrags-, Amts- und Arbeitssprachen auf Unionsebene. Das Unionsrecht ist mehrsprachig und in allen Sprachfassungen gleichermaßen verbindlich. In der Praxis der Unionsorgane wird die Gleichrangigkeit der Arbeitssprachen vielfach zugunsten der Konzentration auf einzelne Verkehrssprachen durchbrochen. Alleinige interne Arbeitssprache des Europäischen Gerichtshofs ist das Französische, während seine Urteile nur in der jeweiligen Verfahrenssprache verbindlich sind. Dieses Spannungsverhältnis begünstigt die Entstehung ...
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