Abstract: Präoperative anästhesiologische Aufklärungsgespräche sind rechtlich vorgeschrieben. Der Patient muss nach der Anamnese, Verfahrensentscheidung und Aufklärung seine schriftliche Zustimmung zur Narkose geben. Da die Gespräche sehr komplex sind, ist es notwendig, dass die Gesprächsteilnehmer regelmäßig ihr Wissen abgleichen. Nur wenn der Patient die Sachverhalte verstanden hat, kann er seine Zustimmung leisten. Um das juristisch geforderte Verständnis zu sichern, sind die Anästhesisten dazu angehalten, den Patienten Fragerechte einzuräumen. Die Platzierung, Sequenzierung und Formulierungsweise der Frageangebote zeigen jedoch, dass die Patienten ...
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