Bereits in der ersten Hälfte der 1960er Jahre zeichnete sich ab, dass ein Teil der zugewanderten Arbeitskräfte sich längerfristig in der Bundesrepublik niederlassen und Familienangehörige nachziehen würde. Auf Druck der Herkunftsländer, die eine lang andauernde Familientrennung vermeiden wollten, war in den meisten bilateralen Anwerbeabkommen die Möglichkeit festgeschrieben worden, Familienmitglieder nachzuholen. Sofern eine ausreichend große Wohnung nachgewiesen werden konnte, stellten die Ausländerbehörden die Zusicherung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige aus.2760 Dies lag auch im Interesse vieler Betriebe, die ihre Arbeitskräfte durch den Familiennachzug längerfristig binden wollten. Innerhalb der Regierung bestand in der Frage ...
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