Freizügigkeit als Reformergebnisund die Entwicklung von Arbeitsmärkten
Am 1. November 1867 war es soweit: An diesem Tag trat ein Gesetz des Norddeutschen Bundes in Kraft, welches unmissverständlich festhielt, dass jeder Bundesangehörige innerhalb des Bundesgebietes das Recht hatte, sich an jedem beliebigen Ort aufzuhalten oder niederzulassen, dort Grundeigentum zu erwerben oder ein Gewerbe seiner Wahl zu betreiben. Dieses Gesetz wurde im Wortlaut 1871 als Reichsgesetz übernommen. Damit galt – mit gewissen Einschränkungen – erstmals im gesamten Bundesbeziehungsweise Reichsgebiet Freizügigkeit als Grundrecht eines jeden Staatsbürgers.728 Dem vorausgegangen war ein langwieriger und keineswegs geradliniger Reformprozess, der bis ins ...
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