5.2 Das Prinzip des Unterstützungswohnsitzes
Die Situation in Preußen unterschied sich schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts grundlegend von der durch das Heimatprinzip bestimmten Lage in den übrigen deutschen Territorien. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt wurde in Preußen ansatzweise zwischen kommunalen Rechten auf der einen, Aufenthaltsrechten beziehungsweise Armenunterstützung auf der anderen Seite unterschieden.842 Diese Trennung wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts prononciert, bis sich schließlich das neue Prinzip des durch Zeitablauf zu erwerbenden Unterstützungswohnsitzes als Grundlage der Armenunterstützung herauskristallisierte. Es erleichterte Freizügigkeit erheblich, wenn auch zunächst um den Preis einer weitgehenden politischen Entrechtung ...
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