5Einzelne Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sehr unterschiedliche Anforderungen stellen die nationalen unvereinheitlichten Rechtsordnungen an die Wirksamkeit von AGB-Klauseln:Während etwa der deutsche Gesetzgeber ein sehr komplexes System der Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln in den §§ 307 f. BGB geschaffen hat, verzichten andere Rechtsordnungen auf eine spezialgesetzliche Regelung. Hier richtet sich nach allgemeinen Regeln, ob AGB-Klauseln wirksam sind. Die Rechtslage in den unvereinheitlichten nationalen Rechtsordnungen ist für Vertragsparteien wichtig, wenn sie ein Subsidiärrecht wählen wollen, also ein Recht, das gelten soll, wenn die Regelung im UN-Kaufrecht Lücken lässt. Weil sich die Wirksamkeit von AGB-Klauseln nicht nach UN-Kaufrecht ...

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