9Gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse

In allen Rechtsordnungen ist der Käufer gut beraten, nach Lieferung der Ware den Verkäufer über Sachmängel zu informieren. Tut der Käufer das nicht, läuft er Gefahr, Gewährleistungsansprüche oder Rechtsbehelfe gegen den Verkäufer zu verlieren. Unter welchen Voraussetzungen dieser Rechtsverlust droht, regeln die Rechtsordnungen sehr unterschiedlich: Einige Rechtsordnungen schließen von vornherein die Gewährleistung für Mängel aus, die bei Lieferung offensichtlich waren. Gewährleistungsansprüche kann der Käufer hier nur bei verborgenen Mängeln geltend machen. In anderen Rechtsordnungen muss der Käufer die Ware untersuchen. Mängel muss er dann gegenüber dem Verkäufer rügen. Auch gibt es Rechtsordnungen, ...

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