12Schadensersatzanspruch des Käufers, Art. 45 Abs. 1 lit. b) CISG

Zusätzlich neben allen anderen Rechtsbehelfen kann der Käufer gemäß Art. 45 Abs. 1 lit. b) CISG vom Verkäufer nach den Artt. 74 bis 77 CISG Schadensersatz wegen Vertragsverletzung verlangen. Allgemein setzt der Schadensersatzanspruch nach Artt. 45 Abs. 1 lit. b), 74 CISG voraus, dass

–die Parteien einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen haben,

–eine Vertragsverletzung vorliegt – sei es, weil die Ware vertragswidrig, mit geistigem Eigentum gemäß Art. 42 CISG belastet war, der Verkäufer nicht oder zu spät geleistet oder Nebenpflichten nicht erfüllt hat,

–die Schadensersatzpflicht bei vertragswidriger Ware nicht wegen Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß Artt. 38, ...

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