Chapter 7. Beschaffung/Lieferung von IT-Systemen – spezielle Probleme

Verletzung von vorvertraglichen Pflichten

(1) Problemstellung

Nach

Verletzung von vorvertraglichen Pflichten
  1. »die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,

  2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welchem der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder

  3. ähnliche geschäftliche Kontakte.«

Verletzt jemand seine daraus entstandenen Pflichten, macht er sich nach der allgemeinen Haftungsvorschrift [Kapitel 3.1 (2)] schadensersatzpflichtig.

Die Pflichten sind (in Kombination mit solchen aus ...

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