Chapter 10. Outsourcing-Verträge

Vertragsgegenstand und rechtliche Einordnung

Der Begriff Outsourcing wird als Modebegriff beliebig verwendet, beispielsweise auch für Verträge über Personaleinsatz, wie sie in den Kapiteln 5 und 9 abgehandelt werden. In diesem Kapitel geht es nur um Verträge, die einem Anwender ermöglichen, sich für die Durchführung seiner Informationsverarbeitung eines IT-Systems und/oder des für dessen Einsatz erforderlichen Personals zu bedienen, das nicht unter seiner Herrschaft steht.

Diese Verträge werden weitgehend, aber nicht stets, im Wege der Telekommunikation erbracht. Der Auftragnehmer erbringt dann Teledienste [siehe www.zahrnt.de, Kapitel 4.2.1.1].

Der Auftragnehmer kann darüber hinaus auch Telekommunikationsdienste ...

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