6 Prüfung und Offenlegung

Frage: Was umfasst die Prüfungspflicht?

 

Gem. § 316 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht von großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften durch einen Abschlussprüfer geprüft werden. Die Prüfungspflicht gilt u. a. auch für kleine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB), Unternehmen, die dem PublG unterliegen (§ 6 PublG) und Genossenschaften (§ 53 Abs. 1 GenG). Ohne Prüfung kann der Jahresabschluss eines prüfungspflichtigen Unternehmens nicht festgestellt werden, d. h., er kann keine Rechtswirkung entfalten.

 

Gegenstand der Prüfung sind gem. § 317 HGB

  • der Jahresabschluss einschließlich der gesamten Buchführung. Es ist zu prüfen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen ...

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