5.2.2 Anstellungsformen
Folgende Untersuchungsresultate manifestieren den bereits tangierten Umstand, dass das Gros an Fortbeschäftigungsverhältnissen in Gestalt nicht regulärer Anstellungsformen besteht. Bevor sich diesen Befunden gewidmet wird, seien jedoch klärende Anmerkungen zur Definition der analysierten Anstellungsformen vorweggenommen. Asao (2011: 1)619 weist darauf hin, dass eine reguläre Festanstellung einem unbefristeten, direkten und in Vollzeit ausgeübten Anstellungsverhältnis entspricht. Somit sei von einer nicht regulären Anstellungsform zu sprechen, sobald eins dieser drei Kriterien nicht erfüllt ist (vgl. Asao 2011: 1)620. Entsprechend ist zwischen verschiedenen nicht regulären Anstellungsformen zu differenzieren, die eine ...
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