4Kategorisierung von Häfen
Biebig et al. (1980, S. 9) definieren einen Seehafen als „Komplex von Liegeplätzen für Seeschiffe, der als Knotenpunkt zwischen Binnen- und Seeverkehr den Umschlag von Gütern und Personen sicherstellt und der über die hierfür notwendigen Einrichtungen für den Umschlag, für die Lagerung, für den An- und Abtransport der Güter sowie für den Verkehr und die Abfertigung der Seeschiffe und Binnentransportmittel im Seehafenterritorium verfügt.“ In Anlehnung daran definiert Künstner (2008, S. 35) einen Kreuzfahrthafen als „natürlich oder künstlich geschaffener Komplex von Liegeplätzen speziell für Kreuzfahrtschiffe. Als eine Form des Passagierhafens stellt ein Kreuzfahrthafen die An- und Abreise bzw. den Ein- und Ausstieg von ...
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