7Arbeitsrechtliches Basiswissen
Die rechtliche Grundlage des Personalmanagements bildet das Arbeitsrecht, das sich in Individual- und Kollektivarbeitsrecht untergliedert. Das individuelle Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber und umfasst das Arbeitsvertragsrecht und die Arbeitsschutzrechte (Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Schwerbehindertengesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz). Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Koalitionen bzw. Vertretungsorganen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Nachfolgenden beschränken wir uns auf die verschiedenen Formen von Arbeitsverträgen, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Grundzüge der betrieblichen ...
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