Teil VI: Wirtschaftsrechtliche Regelungen im Hotel- und Gaststättengewerbe

Einführung

Es gibt kaum eine Branche, die so vielseitig strukturiert ist wie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Von der kleinen Kneipe um die Ecke bis zum Hotelkonzern ist nahezu alles vertreten. Ebenso vielseitig sind deren Betreiber. Von ihnen verlangt der Gesetzgeber bis heute keine besondere Qualifikation, das „Berufsbild Gastronom“ gibt es offiziell nicht. Entsprechend hoch ist die Fluktuation. Jeder vierte Existenzgründer erleidet bereits im ersten Jahr Schiffbruch. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben den fehlenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen führt Unkenntnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern. Weit über 150 Gesetze und ...

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