Unverfallbare Anwartschaften bei Betriebsrenten

Für Unternehmen, die eine Betriebsrente zahlen, muss regelmäßig überprüft werden, ob die Beschäftigten bereits eine unverfallbare Anwartschaft auf Zahlung dieser Betriebsrente haben. Insbesondere für die Erstellung von jährlichen Gutachten für die zu bildende Pensionsrückstellung ist diese Prüfung von Bedeutung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bleibt der Anspruch auch bei einem Austritt aus dem Unternehmen bestehen. Eine Anwartschaft ist unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat.[13] Demnach ist zunächst zu prüfen, ob das Beschäftigungsverhältnis ...

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