DBAUSZUG()
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Abbildung 12.10: Mit DBANZAHL2() wird die Anzahl aller gestellten Rechnungen ermittelt
Nachdem Sie nun die Gesamtzahl aller Rechnungen in Höhe von 7.007 ermittelt haben, kön-
nen Sie nun noch den prozentualen Anteil der Rechnungen an Unternehmen innerhalb
Deutschlands zur Gesamtanzahl an Rechnungen generieren.
Abbildung 12.11: Die prozentuale Verteilung der Rechnungen
Wie Sie in Abbildung 12.11 sehen, können Sie den prozentualen Anteil auch unter Verwen-
dung der Funktion DBANZAHL2() errechnen. Dies ist mit Sicherheit der schwierigere Weg,
aber dennoch möglich. Sie wissen nun, dass Sie 12,09 % Ihrer Rechnungen an Unternehmen
innerhalb Deutschlands verschicken. Der Rest verteilt sich auf Unternehmen im Ausland.
Siehe auchANZAHL(), ANZAHL2(), DBANZAHL(), ZÄHLENWENN(), ANZAHLLEEREZELLEN()
CD-ROMDieses Beispiel finden Sie auf der CD-ROM zum Buch im Ordner \Buch\Kap12 in den Arbeitsmappen
DBFUNKTIONEN.xls (Excel 97-2003) bzw. DBFUNKTIONEN.xlsx (Excel 2007/2010) auf dem Arbeits-
blatt DBANZAHL2.
DBAUSZUG()
DGET()
SyntaxDBAUSZUG(Datenbank;Feld;Kriterien)
DefinitionDie Funktion DBAUSZUG() extrahiert einen einzelnen Wert aus einer Spalte einer Liste oder
Datenbank, der den angegebenen Bedingungen entspricht.
ArgumenteDatenbank (erforderlich) ist der Zellbereich, den die Liste oder Datenbank umfasst.
Feld (erforderlich) gibt an, welche Spalte in der Funktion verwendet wird.
Kriterien (erforderlich) bezeichnet den Zellbereich, der die Feldnamen und darunter die Fil-
terkriterien enthält.
HinweisWenn kein Datensatz den Kriterien entspricht, gibt DBAUSZUG() den Fehlerwert #WERT! zurück.
Wenn mehr als ein Datensatz den Kriterien entspricht, gibt DBAUSZUG() den Fehlerwert #ZAHL! zurück.
Hintergrund
Suchen Sie einen bestimmten Wert innerhalb Ihrer Datenbank, also den Inhalt eines Felds
eines Datensatzes unter Beachtung bestimmter Kriterien, können Sie hierzu die Funktion
DBAUSZUG() nutzen.
HinweisMehr über die Eingabemöglichkeiten von Suchkriterien finden Sie im Abschnitt »Argumente in Daten-
bankfunktionen« in diesem Kapitel ab Seite 585.