Kapitel 14 Finanzmathematische Funktionen
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2003: Add-In! AMORDEGRK()
AMORDEGRC()
Syntax AMORDEGRK(Kosten;Datum;Erste_Periode;Restwert;Periode;Rate;Basis)
Definition Diese Funktion berechnet in Abhängigkeit von der gewünschten Periode den Abschreibungs-
betrag für Wirtschaftsgüter auf der Basis des französischen Buchführungssystems.
Der berechnete Betrag wird auf eine ganze Zahl gerundet.
Argumente Kosten (erforderlich) verlangt die Anschaffungskosten (Nettokaufpreis plus Anschaffungs-
nebenkostenkosten minus Anschaffungskostenminderungen) eines Wirtschaftsguts. Ver-
wenden Sie keine Zahl, erscheint der Fehlerwert #WERT!. Ist die eingegebene Zahl negativ,
erscheint die Fehlermeldung #ZAHL!.
Datum (erforderlich) ist das Anschaffungsdatum des Wirtschaftsguts, also der Beginn der
Abschreibung.
Erste_Periode (erforderlich) meint das Datum am Ende der ersten Periode im Abschrei-
bungszeitraum. Diese Periode bekommt die Nummer 0 (Null).
Restwert (erforderlich) ist der vorgesehene Restwert des Wirtschaftsguts nach den Jahren der
Abschreibung. Verwenden Sie hier eine Zahl größer als Kosten, wird der Fehlerwert #ZAHL!
ausgegeben. Der gleiche Fehlerwert erscheint bei Verwendung einer negativen Zahl.
Periode (erforderlich) gibt den Zeitraum an, für welchen der Abschreibungsbetrag ermittelt
werden soll. Verwenden Sie nur ganze Zahlen größer oder gleich Null.
Rate (erforderlich) ist der (zunächst lineare) Abschreibungsprozentsatz.
Basis (optional) definiert die zu verwendende Methode bei der Zählung von Tagen gemäß
der Tabelle 14.2.
ZINSTERMZAHL() Ermittelt die Anzahl der Zinszahlungen (Kupontermine), die der neue Besitzer
nach Kauf eines festverzinslichen Wertpapiers mit regelmäßigen Zinsterminen vor
sich hat
ZINSZ() Ermittelt den Anteil an einer Annuität, der zur Zinszahlung für Darlehen benutzt
wird, welches nach dem Prinzip der Annuitätentilgung zurückgezahlt wird
ZW() Berechnet den Endwert eines regelmäßigen Zahlungsstroms unter Beachtung
einmaliger Zahlungen am Anfang des betrachteten Zeitraums nach dem
finanzmathematischen Äquivalenzprinzip
ZW2() Berechnet den Endwert für ein Kapital mit variablen Periodenzinssätzen
ZZR() Berechnet die Laufzeit eines Vorgangs der Zinseszinsrechnung, Rentenrechnung
oder Tilgungsrechnung
Funktion Beschreibung
AMORDEGRK()
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Tabelle 14.2
Methoden des
Zählens von
Tagen im Jahr
Hintergrund
Abschreibung hat den Sinn, den Werteverlust eines Wirtschaftsguts zu ermitteln und sicht-
bar zu machen. Davon zu unterscheiden ist der Begriff der Absetzung für Abnutzung, der die
Kosten für den Erwerb eines Wirtschaftsguts als Betriebsausgaben steuerlich erfasst.
Der durch Rate gegebene Abschreibungsprozentsatz wird zunächst als linearer Abschreibungs-
satz interpretiert und bestimmt so die Dauer der Abschreibung (5 % gleich 20 Jahre, 10 % gleich
10 Jahre, 20 % gleich 5 Jahre usw.). Degressive Abschreibung entsteht durch eine zusätzliche
Gewichtung (Multiplikation) des Abschreibungssatzes mit einem Faktor nach folgender Regel:
Faktor 1,5 bei einer Rate größer 25 % (das entspricht einer Abschreibungsdauer von drei
bis vier Jahren)
Faktor 2 bei einer Rate zwischen 16,66 % und 25 % (das entspricht einer Abschreibungs-
dauer von fünf bis sechs Jahren)
Faktor 2,5 bei einer Rate kleiner 16,67 % (das entspricht einer Abschreibungsdauer von
mehr als sechs Jahren)
Wird auf einen Restwert von 0 (Null) abgeschrieben, kann dieser nicht in der Anzahl der
geforderten Perioden erreicht werden (er wird zwar immer kleiner, verschwindet aber erst
dann, wenn durch Runden auch die Nachkommastellen verschwinden). Deshalb wird in die-
sem Fall der in der dritten Periode vor Schluss verbleibende Restwert auf die beiden letzten
Perioden aufgeteilt.
Wird auf einen Restwert größer als 0 (Null) abgeschrieben, endet die Abschreibung nach obi-
gem Vorgehen in der Periode, in welcher ein Buchwert kleiner oder gleich dem vorgegebenen
Restwert erreicht wird. Die Funktion liefert in den Folgeperioden den Abschreibungswert 0
(Null). Sie müssen allerdings den letzten Buchwert als letzten Abschreibungswert verwenden.
Eine Besonderheit liegt im Abschreibungsbetrag der ersten Periode (diese bekommt die
Nummer 0). Diese wird nur anteilig am Jahr berücksichtigt, wobei die Zählung der Tage wie
in der obigen Tabelle erfolgt.
Wegen des Gewichtungsfaktors kann die Funktion nicht nach dem in Deutschland geltenden
Steuerrecht eingesetzt werden.
Basis Methode Bedeutung
0 30/360
(NASD-Methode)
Jeder Monat hat 30 Tage, ein Jahr 12 Monate. Ist das Ausgangsdatum der
31. eines Monats, wird dieses Datum zum 30. desselben Monats. Ist das
Enddatum der 31. eines Monats und das Ausgangsdatum ein Datum vor dem
30. eines Monats, wird das Enddatum zum 1. des darauf folgenden Monats.
In allen anderen Fällen wird das Enddatum zum 30. desselben Monats.
1 Genau/Genau Jeder Monat hat so viele Tage wie im Kalender stehen, die Summe über alle
Monate ergibt die Anzahl der Tage im Jahr
3 Genau/365 Tage Jeder Monat hat so viele Tage wie im Kalender stehen. Ein Jahr hat immer
365 Tage.
430/360
(europäische Methode)
Jeder Monat hat 30 Tage, ein Jahr 12 Monate. Jedes Ausgangs- und
Enddatum, das auf den 31. eines Monats fällt, wird zum 30. desselben
Monats.

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