Ergänzend kann die These aufgestellt werden, dass Eucken und besonders Röpke ein Staats- und Gesellschaftsverständnis haben, das – trotz der Betonung der Notwendigkeit vertikaler Stützen – der heutigen Vorstellung einer Bürgergesellschaft recht nahe kommt.875 Das wird besonders in der Diskussion über die ordnenden Potenzen (Eucken) bzw. über die „clercs“/Gegengewichte des Staates (Röpke) deutlich. Auch wenn sie nicht die gleichen Akteure für die wünschenswerte gesellschaftliche Arbeitsteilung auswählen, was im nächsten Abschnitt als Unterschied noch einmal komparativ erläutert wird, sehen sie doch die Notwendigkeit einer Demokratie, auf vielfältigen Stützen zu ruhen. So betont Eucken, ganz ähnlich dem Röpke’schen „liberalism from below“, dass ...
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