Kapitel 3: Social Media Marketing

Für die Social-Media-Präsenz gilt rechtlich nichts anderes als für die Website des Unternehmens selbst. Nachrichten, Informationen, Bilder und jedweder andere Content, der für die Unternehmenswebsite zu heikel wäre, sollten Sie auch nicht auf Facebook teilen, über Twitter verbreiten oder in Instagram sharen. Auch die Impressumspflicht gilt für Social-Media-Auftritte. Für Fotos und Videos gelten die gleichen Regeln. Dennoch gibt es rechtliche Besonderheiten, die Sie bei der Ausgestaltung von Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken berücksichtigen sollten.

Checkliste – Social-Media-Auftritt von Unternehmen ...

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