Kapitel 11: Verträge zwischen Dienstleistern und Kunden

Bei allen Verträgen im Onlinebereich sind vor allem die Absprachen zum Leistungsumfang wesentlich. Über kaum ein Thema entsteht am Ende mehr Streit als über die Qualität und Quantität der versprochenen Leistung des Anbieters. Überlegen Sie sich daher zunächst genau, was der Dienstleister eigentlich tun soll, und ermitteln anschließend, welcher Vertragstyp vereinbart wird. Danach richten sich dann die Pflichten der Vertragsparteien. In Abhängigkeit von dem konkreten Vertrag müssen Sie bestimmte vertragsspezifische Punkte bedenken und gegebenenfalls in einem Vertragswerk festhalten.

Beispiel: Vergütungsanspruch bei Werbebannern

Wird bei einem Vertrag über die Einblendung eines Werbebanners ...

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