Dabei lassen sich Verfügungsrechte wie folgt differenzieren (vgl. Wolf, 2012, S. 340):
–ius usus (das Recht, eine Ressource oder ein Gut zu nutzen): So kann bspw. der Inhaber eines nicht verschuldeten Ein-Personen-Unternehmens frei darüber entscheiden, ob er auf seiner Maschine produzieren lässt, sie ungenutzt stehen lässt, sie verkaufen, verschrotten oder verschenken möchte.
–iususus fructus (das Recht, die Erträge aus der Ressourcennutzung zu behalten): Der Gewinn aus der Geschäftstätigkeit steht dem Eigentümer eines nicht verschuldeten Ein-Personen-Unternehmens zu.
–ius abusus (das Recht, die Ressource oder das Gut zu ändern): Der Unternehmer hat das Recht, seinen Maschinenpark zu erweitern, zu modernisieren, Instandhaltungsarbeiten durchzuführen ...
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