Durch anhaltende Kritik am deutschen System der Mitbestimmung, der vom EuGH vorangetriebenen Niederlassungsfreiheit und der Möglichkeit, die deutsche Mitbestimmung in einer SE zu verhandeln, war klar, dass es nun auch einen Wettbewerb der europäischen Gesellschaftsformen geben wird. Dies hat auch Auswirkungen auf die Mitbestimmung, da nun das ausländische Mitbestimmungsrecht nach Deutschland importiert werden kann, wenn es dort überhaupt Regeln zur Mitbestimmung gibt. In 12 von 25 Mitgliedsstaaten der Union gibt es überhaupt keine Unternehmensmitbestimmung (bspw. GB, ITA, ESP oder BEL). Sieben Mitgliedsstaaten haben auch eine paritätische Mitbestimmung (bspw. NL, AUT oder CZ). In den übrigen Ländern ist zwar eine Mitbestimmung vorgesehen, doch ...

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