Auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers muss ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“ ausgestellt werden, das neben Art und Dauer der Beschäftigung auch Aufschluss über Leistung, Verhalten und Führung des Arbeitnehmers gibt.

Abb. 6.19: Rechtlicher Rahmen der Zeugniserteilung.

Tab. 6.15: Zeugniscode und Bewertung.

MerkmalVerbalisierungNote
stets/jederzeit vorbildlich1
vorbildlich/stets höflich und korrekt2
Verhaltengut/einwandfrei/höflich und korrekt3
zufriedenstellend/gab keinen Anlass zu Beanstandungen4
im Wesentlichen einwandfrei/insgesamt zufriedenstellend5
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit1
stets zu unserer vollen Zufriedenheit ...

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