Da sich gesetzlich verankerte Zusatz- oder Sozialleistungen und tariflich vereinbarte Leistungen der Gestaltung des einzelnen Arbeitgebers entziehen, kann sich die betriebliche Anreizgestaltung nur auf die freiwilligen betrieblichen Zusatzleistungen beziehen. Hier muss der Arbeitgeber Entscheidungen vor dem Hintergrund strategischer und finanzieller Überlegungen treffen.

Strategische Ziele der Anreizgestaltung durch betriebliche Zusatzleistungen haben sich im Zeitablauf gewandelt. Stand früher noch das Motiv der sozialen Sicherheit im Vordergrund, dominieren heute eher ökonomische Motive, bspw. Motivation der Arbeitnehmer zur Leistungssteigerung, Akquisition von Mitarbeitern am Arbeitsmarkt oder Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Hieraus ...

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