Taylan Yildiz

Türkei

1 Regimezuordnung

Gemäß Artikel 2 ihrer Verfassung255 ist die Türkei ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Zwar spricht viel für die Annahme, dass das Land nicht nur seinem konstitutionellen Selbstentwurf nach, sondern auch erfahrungswissenschaftlich dem Typus einer modernen Demokratie zuzurechnen ist (Lewis 1998: 83; Rustow 1995: 1277). Allerdings bestehen nach nun mehr als 60 jährigem Bestehen noch immer berechtigte Zweifel an der Funktionsfähigkeit und normativen Substanz der türkischen Demokratie. Wurden bisher die politischen und ökonomischen Privilegien der Militärführung (Parla 1998; Insel/Bayramoğlu 2004; Jenkins 2007) bemängelt, gilt die Kritik heute dem autoritären Führungsstil der Regierung ...

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