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Abb. 3–1 Gesetzliche Fotografierverbote sollten unbedingt berücksichtigt werden. (Foto: Meike Fischer)

3 Gesetzliche Fotografierverbote

Dass durchaus auch die Aufnahme selbst und nicht erst die Verbreitung oder Veröffentlichung unzulässig sein kann, ist ja nun bereits bekannt. Neben der Unzulässigkeit einer Personenaufnahme und Aufnahmen auf fremdem Grund und Boden gibt es jedoch auch gesetzliche Regelungen, die das Fotografieren verbieten. Solche Regelungen finden sich insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) oder liegen schlicht im Ermessen eines Richters.

3.1 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

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