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Abb. 12–1 Fotografen in festen Arbeitsverhältnissen sollten sich ihren Arbeitsvertrag genau anschauen. Es versteckt sich mehr darin, als es im ersten Moment den Anschein hat. (Foto: © Rafael Ben-Ari – Fotolia.com)

12 Der Fotograf im Dienst- oder Arbeitsverhältnis

Viele Fotografen befinden sich in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Damit entstehen nicht nur private Fotos, sondern primär Bilder im Auftrag des Arbeitgebers. Dabei stellt sich die Frage, ab wann der Arbeitgeber die Bilder sein Eigen nennen und was er alles damit machen darf. Kurz: Welche Rechte stehen dem Fotografen und welche dem Arbeitgeber zu?

12.1 Die Frage nach der Urheberschaft ...

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