4 Die Urheberschaft an Bildern
Jeder kann Urheber sein – die meisten sind es bereits, ohne es vielleicht zu wissen: Urheberschaft bezeichnet das Eigentum an immateriellen, geistigen Wirtschaftsgütern. Einfacher ausgedrückt ist es im Grunde das Recht, über dasjenige zu bestimmen und verfügen, was man selbst geschaffen hat.
Das Urheberrecht schützt die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem (Geistes-)Werk. Es regelt die Reichweite der Rechte über ein Werk und das Verhältnis zu Rechtsnachfolgern bzw. Nutzungsberechtigten.
4.1 Der Fotograf als Urheber von Lichtbildwerken
Urheberschaft setzt zunächst ein Werk voraus. Die Urheber ...
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