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6 Einschränkungen der Rechte des Fotografen

Die in Kapitel 5 genannten Rechte des Fotografen als Urheber gelten, wie schon angedeutet, nicht uneingeschränkt. So sind neben der bereits genannten Erschöpfung des Verbreitungsrechts noch viele weitere Einschränkungen vorhanden, die der Fotograf zu billigen hat.

Die Schrankenregelungen im Urheberrecht bestehen aus Gründen wirtschaftlicher, staatlicher und ganz privater Interessen sowie solcher der Allgemeinheit. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass sich das deutsche Urheberrecht an europäischen Richtlinien zu orientieren hat. Daher wird am Ende dieses Kapitels in der gebotenen Kürze auf den ...

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