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16 Ansprüche der abgebildeten Personen

Neben den bisher behandelten Ansprüchen des Fotografen als Urheber haben die abgebildeten Personen vergleichbare Ansprüche, die wir im Folgenden erläutern wollen. Häufig gleichen die Voraussetzungen und Folgen der Ansprüche denen des Fotografen. Die Begründung sowie die Normen, auf denen sie fußen, sind jedoch regelmäßig andere.

16.1 Unterlassungsanspruch

Das unbefugte Verbreiten fremder Fotos stellt einen gravierenden und unzulässigen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar. Dem Betroffenen steht dann ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Absatz 1, 1004 Absatz 1 BGB analog zu. Hinsichtlich dieses Anspruchs ...

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