Für das vorliegende Beispiel ist demnach von Bedeutung, ob der Großhändler oder seine Angestellten bei sorgfältiger Überwachung des IT-Systems die Fehler hätten erkennen und beseitigen können. Diese Sorgfalts- oder Überwachungspflichten sind Nebenpflichten im Sinne des § 241 BGB. Bei der Verletzung dieser Nebenpflichten finden die allgemeinen Haftungsvorschriften nach §§ 276, 278, 280 ff. BGB Anwendung. Der Großhändler hat sich vor der Beauftragung stets zu vergewissern, ob die als Erfüllungsgehilfen beauftragten Subdienstleister bzw. Systembetreiber bzw. Provider die vorstehend erwähnten Datenschutz- und Sicherheitspflichten einhalten, auch wenn diese wiederum weitere Unterlieferanten – ggf. über Softwareagenten – in den Erfüllungsprozess einbezogen ...
Get Rechtliche Risiken autonomer und vernetzter Systeme now with the O’Reilly learning platform.
O’Reilly members experience books, live events, courses curated by job role, and more from O’Reilly and nearly 200 top publishers.